Vereinsstatuten

planet-so.ch

Solothurn 

 

1.      Name und Sitz

Unter dem Namen „planet-so“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Solothurn

2.     Zweck

Der Verein bezweckt junge Architekten und Planer der Stadt und Umgebung Solothurn zu verbinden.

3.    Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

4.     Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die in der Bauplanungsbranche Solothurn und Umgebung Tätig ist.

Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn diese vom Vorstand zugelassen wird.

Aufnahmegesuche sind an Vorstandsmitglieder zur richten; über die Aufnahme entscheidet der gesamte Vorstand.

5.    Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

o   –  bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

o   –  bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6.    Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben kann in jeglicher schriftlichen Form, mindestens zwei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an ein Vorstandsmitglied gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7.     Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung
b) die Vorstandsitzung

8.    Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

1.      a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes

2.     b) Festsetzung und Änderung der Statuten

3.    c) Abnahme der Jahresrechung

4.     d) Beschluss über das Jahresbudget

5.    e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

6.    f)  Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

9.    Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem/ der Präsident:in, Vize-Präsident:in und Kassier:in

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10.  Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschriften der Vorstandsmitglieder.
Die Vorstandsmitglieder haben folgende Unterschriftsberechtigungen:

Unterschriftsberechtigung:                     Person:

Einzel                                                          Hirschi Philipp (Präsident)

Einzel                                                          Bögli Annina (Vizepräsidentin)

Einzel                                                          Del Frate Giulia (Kassierin)

11.    Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12.   Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, mit an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

13.  Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 01.12.2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.